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Anhänger-Vorschriften in der Schweiz: Was 2026 wirklich gilt

13. August 2026
·Thömus Anhänger
Anhänger-Vorschriften in der Schweiz: Was 2026 wirklich gilt

Wie schnell darfst du mit Anhänger fahren?

Die Grundregel ist unbequem einfach: Anhängerzüge fahren in der Schweiz 80 km/h. Nicht 120 auf der Autobahn, auch nicht mit leerem Anhänger. So steht es in der Verkehrsregelnverordnung: «Die Höchstgeschwindigkeit beträgt: a. 80 km/h für: […] 2. Anhängerzüge» (VRV Art. 5 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2).

Davon gibt es seit dem 1. Januar 2021 eine Ausnahme — und die ist der Grund, warum das Thema überhaupt so oft gegoogelt wird: «Auf Autobahnen und Autostrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h für: […] c. leichte Motorwagen mit Anhänger, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.» (VRV Art. 5 Abs. 2 Bst. c).

Was das konkret heisst:

  • Anhänger bis 3,5 t, Tempo-100-tauglich, am leichten Motorwagen: 50 innerorts, 80 ausserorts, 100 auf Autostrasse und Autobahn.
  • Anhänger bis 3,5 t, nicht Tempo-100-tauglich: 50 innerorts, sonst überall 80 — auch auf der Autobahn.
  • Anhänger über 3,5 t: 50 innerorts, sonst überall 80.
  • Zugfahrzeug ist ein schwerer Motorwagen: 50 innerorts, sonst überall 80.

Zwei Missverständnisse, die teuer werden

Erstens: Die 100 km/h gelten nur auf Autobahnen und Autostrassen. Auf einer normalen Ausserortsstrasse bleibt es bei 80 — auch wenn dort 80 signalisiert ist und dein Anhänger technisch 100 könnte.

Zweitens: Ein signalisiertes Tempo hebt deine fahrzeugbedingte Grenze nicht auf. VRV Art. 5 Abs. 3 sagt das ausdrücklich: «Die vorstehenden Höchstgeschwindigkeiten dürfen auch nicht überschritten werden, wo eine höhere Geschwindigkeitsgrenze signalisiert ist.» Auf einem Autobahnabschnitt mit Tempo 120 fährst du mit Anhänger trotzdem maximal 100.

Tempo 100: die vier Bedingungen

Zwei Bedingungen stehen direkt im Verordnungstext, zwei weitere ergeben sich aus dem Fahrzeugrecht. Alle vier müssen erfüllt sein.

1. Dein Zugfahrzeug muss ein leichter Motorwagen sein

Der Wortlaut von VRV Art. 5 Abs. 2 Bst. c beginnt mit «leichte Motorwagen mit Anhänger» — also Fahrzeuge bis 3500 kg Gesamtgewicht. Ziehst du den Anhänger mit einem schweren Motorwagen, bleibt es bei 80 km/h, auch wenn der Anhänger leicht und Tempo-100-tauglich ist.

2. Der Anhänger darf höchstens 3,5 t Gesamtgewicht haben

Massgebend ist das zulässige Gesamtgewicht aus Feld 33 des Anhänger-Fahrzeugausweises, nicht das aktuelle Beladungsgewicht.

3. Der Anhänger muss bauartlich für 100 km/h zugelassen sein

Massgebend ist die Typengenehmigung. Der TCS verweist dafür auf Feld 24 des Fahrzeugausweises beziehungsweise Punkt 17 des Fahrzeug-Datenblatts. Ist der Anhänger nur für 80 km/h gebaut, gilt für dich auch auf der Autobahn 80.

4. Die Reifen müssen für 100 km/h ausgelegt sein

«Bei Anhängern, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 80 und 100 km/h liegt, müssen die Reifen für eine Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt sein» (VTS Art. 187 Abs. 1). Konkret heisst das: Geschwindigkeitsindex mindestens J auf der Reifenflanke. Die Indizes F (80 km/h) und G (90 km/h) reichen nicht.

Unabhängig davon gilt immer: die Anhängelast einhalten

«Das Betriebsgewicht der Anhänger darf die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast nicht übersteigen» (VRV Art. 67 Abs. 5). Das ist keine Tempo-100-Bedingung, sondern gilt bei jeder Fahrt mit Anhänger — bei 30 km/h genauso wie bei 100.

Keine Prüfung, keine Plakette — aber auch keine Ausrede

Anders als in Deutschland brauchst du in der Schweiz für Tempo 100 keine Prüfung beim Strassenverkehrsamt und keine Plakette. Die Kehrseite: Es gibt niemanden, der dir bestätigt, dass dein Gespann die Bedingungen erfüllt. Die Verantwortung liegt vollständig bei dir als Fahrerin oder Fahrer.

Wenn du bei uns einen Anhänger mietest, sind Bauart und Bereifung geklärt. Was du beisteuern musst, ist der Blick in deinen eigenen Fahrzeugausweis: Zieht dein Auto das Gewicht überhaupt? Dazu gleich mehr.

Achtung im Ausland — vor allem in Deutschland

Die Schweizer Tempo-100-Regel gilt in Deutschland nicht. Das ist der teuerste Irrtum in diesem Artikel. Die deutsche Tempo-100-Regelung ist keine Verkehrsregel, sondern eine Ausnahmegenehmigung: Sie verlangt einen Eintrag durch eine deutsche Behörde und eine gesiegelte Plakette am Anhängerheck (9. Ausnahmeverordnung zur StVO, § 1). Ohne diese Plakette gilt für dich in Deutschland 80 km/h — auf Autobahn, Kraftfahrstrasse und Landstrasse gleichermassen.

Der TCS bietet die Prüfung und Vermittlung der deutschen Plakette für Schweizer Gespanne an. Die Plakette gilt dann ausschliesslich für Deutschland, und auch dort nur auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen — auf der Landstrasse bleibt es bei 80 km/h.

Die Limiten für Personenwagen mit Anhänger im Umland (Stand 2026, ohne Gewähr — vor der Reise prüfen):

  • Deutschland: 80 ausserorts, 80 auf Kraftfahrstrasse und Autobahn. Mit deutscher Plakette 100 auf Kraftfahrstrasse und Autobahn.
  • Österreich, Anhänger bis 750 kg: 100 ausserorts, 100 auf Schnellstrasse und Autobahn.
  • Österreich, schwerer Anhänger, Kombination bis 3,5 t: 80 ausserorts, 100 auf Schnellstrasse und Autobahn.
  • Österreich, Kombination über 3,5 t: 70 ausserorts, 80 auf Schnellstrasse und Autobahn.
  • Frankreich, Gespann bis 3,5 t: 80 ausserorts, 110 auf Schnellstrasse, 130 auf der Autobahn.
  • Frankreich, Gespann über 3,5 t: 80 ausserorts, 80 bis 90 auf Schnellstrasse, 90 auf der Autobahn.
  • Italien: 70 ausserorts, 70 auf Schnellstrasse, 80 auf der Autobahn.

Grundlagen: § 3 Abs. 3 und § 18 Abs. 5 StVO (Deutschland), Art. R413-8 Code de la route (Frankreich), Art. 142 Codice della Strada (Italien), Angaben des ÖAMTC (Österreich).

Zwei Details, die man leicht übersieht: In Frankreich zählt das zulässige Gesamtzuggewicht, nicht das tatsächliche — viele Gespanne liegen deshalb über 3,5 t und fallen unter die 90-km/h-Regel. Und in Österreich hängt das Limit an der Führerscheinklasse, was für Schweizer Ausweise nicht immer eindeutig ist.

Kategorie B oder BE? Rechne nach, bevor du losfährst

Der Führerausweis Kategorie B deckt zwei Fälle ab — und beide werden regelmässig falsch erinnert. Der Verordnungstext (VZV Art. 3 Abs. 1) sagt zur Kategorie B: «Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt.»

Übersetzt heisst das:

  • Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht: immer mit Kategorie B erlaubt — egal wie schwer dein Auto ist.
  • Anhänger über 750 kg: nur mit Kategorie B erlaubt, wenn Gesamtgewicht Auto plus Gesamtgewicht Anhänger zusammen höchstens 3500 kg ergeben.
  • Alles darüber braucht die Kategorie BE — mit praktischer Prüfung.

Ein Rechenbeispiel, das viele überrascht

Dein Auto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2100 kg. Der Anhänger wiegt zulässig 1300 kg. Zusammen: 3400 kg — Kategorie B reicht.

Nimmst du stattdessen einen Anhänger mit 1600 kg zulässigem Gesamtgewicht, sind es 3700 kg. Jetzt brauchst du BE. Und zwar auch dann, wenn der Anhänger komplett leer ist: Gerechnet wird mit den zulässigen Gesamtgewichten aus Feld 33 beider Fahrzeugausweise, nicht mit dem, was tatsächlich auf der Waage steht.

Es gibt in der Schweiz kein «B96»

In der EU und in Österreich existiert die Schlüsselzahl 96, die Kombinationen zwischen 3500 und 4250 kg ohne volle BE-Prüfung erlaubt. Das Schweizer Recht kennt diese Zwischenstufe nicht. Die VZV nennt für Kategorie B nur die harte Grenze von 3500 kg Gesamtzugsgewicht. Darüber ist BE zwingend.

Wer ohne die nötige Kategorie fährt, begeht kein Bagatelldelikt: SVG Art. 95 Abs. 1 Bst. a sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, dazu kommt in aller Regel ein Ausweisentzug.

Die Zahlen im Fahrzeugausweis — und was sie bedeuten

Fast alles auf dieser Seite hängt an vier Feldern deines Fahrzeugausweises:

  • Feld 13/14 — Stützlast: Wie viel Gewicht über die Deichsel auf die Kupplung drücken darf.
  • Feld 31 — Anhängelast: Wie schwer der beladene Anhänger sein darf. Steht hier nichts, darfst du gar keinen Anhänger ziehen.
  • Feld 33 — Gesamtgewicht: Die Zahl für die Führerausweis-Rechnung oben.
  • Feld 35 — Gewicht des Zuges: Die Obergrenze für Auto plus Anhänger zusammen, sofern eingetragen.

Und die Begriffe, die dabei ständig durcheinandergeraten (Definitionen: VTS Art. 7 und Art. 8):

  • Garantiegewicht — was der Hersteller technisch erlaubt.
  • Gesamtgewicht — was die Behörde zugelassen hat. Das ist die Zahl aus Feld 33, und sie kann tiefer liegen als das Garantiegewicht.
  • Betriebsgewicht — was tatsächlich auf der Waage steht, inklusive Ladung und Insassen. Beim Zugfahrzeug zählt die Stützlast des Anhängers mit dazu.

Zur Stützlast ein Hinweis, weil er oft falsch weitergegeben wird: Die Schweiz kennt keine gesetzliche Mindeststützlast. In Deutschland gibt es eine (§ 44 Abs. 3 StVZO: mindestens 4 Prozent des tatsächlichen Anhängergewichts, wobei nicht mehr als 25 kg verlangt werden) — hier gilt sie nicht. Der TCS empfiehlt trotzdem, die zulässige Stützlast weitgehend auszunutzen: Das stabilisiert das Gespann spürbar.

Wie du die Anhängelast korrekt ausrechnest, steht ausführlich in unserem Beitrag Anhängelast berechnen.

Die Vignette, die alle vergessen

Dein Anhänger braucht eine eigene Vignette. Das ist die häufigste und ärgerlichste Lücke. In der Schweiz sind Anhänger eigenständig abgabepflichtig — die Vignette am Zugfahrzeug deckt den Anhänger nicht ab. Die Klebevignette muss an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil des Anhängers angebracht werden; die E-Vignette ist an das Kontrollschild des Anhängers gebunden.

Fehlt sie, kostet das 200 Franken Busse plus die nachzulösende Vignette zu 40 Franken — und zwar pro Fahrzeug. Wenn auch am Auto keine klebt, wird zweimal gebüsst.

Ausgenommen sind Anhänger, die von Motorrädern gezogen werden, sowie Anhänger, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Die Vignette 2026 gilt vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027.

Unsere Anhänger sind vignettiert unterwegs — du musst dich darum nicht kümmern. Wirf trotzdem vor der Abfahrt einen Blick darauf, ob die Vignette am Anhänger vorhanden und unbeschädigt ist. Zwei Sekunden, die 240 Franken sparen können.

Bremse, Abreissseil, Kontrollschild

Bremsen

Die Grenze verläuft bei 750 kg: Anhänger bis zu diesem Gesamtgewicht (Klasse O1) brauchen keine Betriebs- und Feststellbremse. Darüber (Klasse O2, bis 3500 kg) sind beide vorgeschrieben — beim Zentralachsanhänger genügt eine Auflaufbremse. Ungebremste Anhänger sind in der Schweiz damit faktisch auf 750 kg begrenzt.

Wenn sich der Anhänger löst

«Die Bremse muss selbsttätig wirken, wenn sich der Anhänger unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug löst. Ausgenommen davon sind Anhänger, deren Gesamtgewicht 1,50 t nicht übersteigt und die mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung nach Absatz 5 ausgerüstet sind» (VTS Art. 189 Abs. 4).

Diese Sicherheitsverbindung ist das Abreissseil oder die Kette. Sie muss so befestigt sein, dass die Deichsel bei einem Abriss nicht auf den Boden schlägt — also nicht einfach an die Kugel gehängt, sondern durch die dafür vorgesehene Öse geführt.

Unterlegkeil

Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht müssen einen Unterlegkeil mitführen. Fehlt er, sind das 40 Franken Ordnungsbusse.

Kontrollschild

Jeder zulassungspflichtige Anhänger in der Schweiz hat einen eigenen Fahrzeugausweis und ein eigenes Kontrollschild mit eigener Nummer, hinten angebracht (VTS Art. 185). Ein Schild, das lediglich die Nummer des Zugfahrzeugs wiederholt, kennt das Schweizer Recht nicht.

Eine Gewichtsuntergrenze für die Zulassungspflicht gibt es nicht: Auch ein 300-Kilo-Anhänger braucht Ausweis und Schild. Nicht zulassungspflichtig sind im Wesentlichen nur land- und forstwirtschaftliche Anhänger sowie Anhänger an Motoreinachsern und Schlittenanhänger (VZV Art. 72).

Und noch eine Regel, die manche überrascht: Am Auto darf nur ein Anhänger hängen. VRV Art. 68 Abs. 1 lässt keinen Zweifel daran.

Ladung: Überstand, Höhe, Sicherung

Die Grundnorm steht im Strassenverkehrsgesetz und ist bewusst allgemein gehalten: «Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden. Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann. Überhängende Ladungen sind bei Tag und Nacht auffällig zu kennzeichnen» (SVG Art. 30 Abs. 2).

Konkret wird es in der VRV:

  • Höhe mit Ladung: maximal 4,00 m (VRV Art. 66).
  • Seitlicher Überstand: grundsätzlich nicht erlaubt (VRV Art. 73 Abs. 2).
  • Überstand nach vorn: maximal 3,00 m ab Mitte Lenkvorrichtung (VRV Art. 73 Abs. 3).
  • Überstand nach hinten: maximal 5,00 m hinter Mitte Hinterachse (VRV Art. 73 Abs. 3).
  • Kennzeichnung nach hinten: ab mehr als 1,00 m Überstand (VRV Art. 58 Abs. 2bis).

Die 40-Zentimeter-Tafel ist ein Mythos — jedenfalls hier

Man liest häufig, in der Schweiz brauche es ab einem Meter Heck-Überstand eine rot-weiss gestreifte Tafel von 40 cm Seitenlänge. Das stimmt so nicht. VRV Art. 58 Abs. 2bis verlangt nur, das Ende sei «deutlich zu kennzeichnen» — ohne Vorgabe zu Farbe oder Grösse. Die 40-cm-Tafel mit den schrägen rot-weissen Streifen gilt nach Absatz 2 für Ausnahmetransporte mit überbreiter Ladung.

Im Ausland sieht es anders aus: Italien verlangt eine Tafel von 50 mal 50 cm, Österreich eine weisse Tafel mit rotem Rand, Deutschland eine hellrote Fahne von mindestens 30 mal 30 cm. Wer über die Grenze fährt, führt sie am besten mit.

Dazu kommt eine Pflicht, die im Alltag oft vergessen geht: Ladung darf weder die Kontrollschilder noch die Beleuchtung verdecken (VRV Art. 57 Abs. 2). Jeder dieser Verstösse kostet 60 Franken — und sie addieren sich schnell.

Prüfung und Versicherung

Wann muss der Anhänger zur MFK?

Transportanhänger bis 750 kg Gesamtgewicht unterstehen keiner periodischen Prüfpflicht. Darüber gilt: erstmals nach fünf Jahren, spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, dann nach weiteren drei Jahren, danach alle zwei Jahre (VTS Art. 33 Abs. 2 Bst. c Ziff. 4).

Braucht der Anhänger eine eigene Versicherung?

Nein. Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs erstreckt sich auf Schäden, die der Anhänger verursacht — so steht es in SVG Art. 69 Abs. 2. Deshalb verlangen die Strassenverkehrsämter bei der Immatrikulation eines Anhängers auch keinen Versicherungsnachweis. Die Ausnahme sind Anhänger zum Personentransport, die eine Zusatzversicherung brauchen.

Wichtige Einschränkung: Gedeckt sind Schäden, die der Anhänger Dritten zufügt. Für Sachschäden am Anhänger selbst haftet der Halter des Zugfahrzeugs nach Obligationenrecht — dafür braucht es eine Kasko oder, bei einem Mietanhänger, eine Regelung im Mietvertrag. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Anhängerversicherung.

Was es kostet, wenn es schiefgeht

Aus der Ordnungsbussenverordnung (OBV, Bussenlisten in den Anhängen 1 und 2):

  • Überladung um nicht mehr als 100 kg: 100 Franken
  • Überladung um mehr als 100 kg, aber höchstens 5 Prozent (Zug bis 3500 kg): 200 Franken
  • Ohne gültige Vignette auf der Nationalstrasse: 200 Franken
  • Kontrollschild oder Beleuchtung durch Ladung verdeckt, je: 60 Franken
  • Fahren ohne vorgeschriebenes Kontrollschild: 140 Franken
  • Unterlegkeil fehlt bei Anhänger über 750 kg: 40 Franken
  • Mangelhafter Reifen am Anhänger: 100 Franken
  • 16 bis 20 km/h zu schnell auf der Autobahn: 180 Franken

Für zwei Dinge gibt es bewusst keinen Tarif

Das Überschreiten der Anhängelast und mangelhafte Ladungssicherung stehen nicht im Ordnungsbussenkatalog. Das heisst nicht, dass sie folgenlos bleiben — im Gegenteil: Beides wird im ordentlichen Strafverfahren beurteilt, wo die Busse der Strafbefehl festlegt und nach oben offen ist. Wer dir dafür einen konkreten Frankenbetrag nennt, hat ihn sich ausgedacht.

Und generell gilt: Sobald jemand gefährdet, verletzt oder ein Schaden verursacht wurde, oder die zu erwartende Gesamtbusse 600 Franken übersteigt, ist das Ordnungsbussenverfahren ohnehin vom Tisch (OBG Art. 4 und Art. 5).

Checkliste vor der Abfahrt

  • Feld 31 im Fahrzeugausweis geprüft — Anhängelast reicht für den beladenen Anhänger?
  • Feld 33 addiert — Auto plus Anhänger höchstens 3500 kg, oder hast du BE?
  • Vignette am Anhänger vorhanden und unbeschädigt?
  • Kupplung eingerastet und gesichert, Abreissseil durch die Öse geführt?
  • Beleuchtung getestet — Blinker links und rechts, Bremslicht, Schlusslicht, Kennzeichenbeleuchtung?
  • Reifendruck geprüft, Geschwindigkeitsindex mindestens J, falls du 100 fahren willst?
  • Ladung gesichert, nichts steht seitlich vor, Überstand hinten unter 1 m oder gekennzeichnet?
  • Stützlast eingehalten — schwere Teile über oder vor der Achse?
  • Gesamthöhe unter 4 m?
  • Unterlegkeil dabei, falls der Anhänger über 750 kg wiegt?

Wenn du zum ersten Mal mit Anhänger unterwegs bist, lohnt sich zusätzlich unser Beitrag Zum ersten Mal mit Anhänger fahren — und für die Rückfahrt Rückwärtsfahren mit Anhänger.

Häufige Fragen

Darf ich mit Anhänger 100 km/h fahren?

Auf Autobahnen und Autostrassen ja, wenn vier Bedingungen erfüllt sind: Das Zugfahrzeug ist ein leichter Motorwagen bis 3500 kg, das Gesamtgewicht des Anhängers übersteigt 3,5 t nicht, der Anhänger ist bauartlich für 100 km/h zugelassen und die Reifen haben einen Geschwindigkeitsindex von mindestens J. Ausserorts bleibt es in jedem Fall bei 80 km/h.

Gilt die Schweizer Tempo-100-Regel auch in Deutschland?

Nein. Deutschland verlangt eine eigene Ausnahmegenehmigung mit Eintrag durch eine deutsche Behörde und einer gesiegelten Plakette am Anhängerheck. Ohne diese Plakette gilt in Deutschland 80 km/h.

Welchen Anhänger darf ich mit dem Führerausweis Kategorie B ziehen?

Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht immer. Schwerere Anhänger nur, wenn das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3500 kg nicht übersteigt. Darüber brauchst du die Kategorie BE.

Gibt es in der Schweiz die Schlüsselzahl B96?

Nein. Die EU-Regelung B96 für Kombinationen zwischen 3500 und 4250 kg existiert im Schweizer Recht nicht. Über 3500 kg Gesamtzugsgewicht ist die volle Kategorie BE mit praktischer Prüfung erforderlich.

Braucht ein Anhänger eine eigene Autobahnvignette?

Ja. Anhänger sind in der Schweiz eigenständig abgabepflichtig. Die Vignette kostet 40 Franken; fehlt sie, kommen 200 Franken Busse dazu. Ausgenommen sind Anhänger hinter Motorrädern.

Braucht ein Anhänger ein eigenes Kontrollschild?

Ja. Jeder zulassungspflichtige Anhänger hat einen eigenen Fahrzeugausweis und ein eigenes Kontrollschild mit eigener Nummer, hinten am Anhänger. Eine Gewichtsuntergrenze gibt es nicht.

Muss ein Anhänger eine eigene Haftpflichtversicherung haben?

Nein. Die Versicherung des Zugfahrzeugs deckt Schäden, die der Anhänger Dritten zufügt (SVG Art. 69 Abs. 2). Für Schäden am Anhänger selbst braucht es eine Kasko oder eine Regelung im Mietvertrag.

Wie oft muss ein Anhänger zur MFK?

Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht gar nicht. Darüber: erstmals nach fünf Jahren, spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, dann nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre.

Quellen

Alle Rechtszitate stammen aus den konsolidierten Fassungen auf Fedlex und wurden im Volltext geprüft: SVG (SR 741.01), VRV (SR 741.11), VTS (SR 741.41), VZV (SR 741.51), OBV (SR 314.11) und OBG (SR 314.1). Angaben zur Vignette vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und von ch.ch, Angaben zu Tempo 100 und zur deutschen Plakette vom TCS, deutsche Regeln aus der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO und § 44 StVZO.

Dieser Beitrag wurde im August 2026 gegen die jeweils geltenden konsolidierten Fassungen auf Fedlex geprüft (VRV Stand 1. Juli 2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall gibt dein kantonales Strassenverkehrsamt verbindlich Auskunft.

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