Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Thömus Anhängervermietung GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung von Anhängern durch die Thömus Anhängervermietung GmbH an dich als Mieterin oder Mieter. Sie gelten für alle Buchungen über www.anhaenger-miete.ch sowie für jede Nutzung der Anhänger.
Mit deiner Buchung akzeptierst du diese AGB in der jeweils gültigen Version.
Kontakt und Support erfolgen ausschliesslich schriftlich via WhatsApp Textnachrichten. Telefonischer Support wird ausdrücklich nicht angeboten.
WhatsApp: +41 79 171 88 99
E-Mail: [email protected]
2. Vertragsabschluss und Zahlung
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald du die Buchung online abgeschlossen hast und deine Reservation durch die Vermieterin via WhatsApp bestätigt wurde.
Die Zahlung erfolgt vollständig im Voraus über die im Onlineshop angebotenen Zahlungsmittel.
3. Voraussetzungen für die Abholung
Nach der Buchung bist du verpflichtet, mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn ein Foto der Vorderseite und Rückseite deines gültigen Führerscheins per WhatsApp Textnachricht zu senden.
Ohne ausdrückliche Bestätigung der Reservation via WhatsApp darf der Anhänger nicht abgeholt werden.
Meldest du dich nicht mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn mit den erforderlichen Führerscheinfotos, besteht kein Anspruch auf Support, Rückerstattung oder Haftung der Vermieterin, selbst wenn du bereits vor Ort beim Anhänger bist.
Die übermittelten Führerscheindaten dienen der Identifikation sowie der Weitergabe an Behörden bei Bussen, Verstössen oder Schadensfällen. Die Daten werden maximal 6 Monate gespeichert.
4. Selbstabholung und Rückgabe
Die Abholung und Rückgabe der Anhänger erfolgt selbstständig und ohne persönliche Übergabe.
Du bist verpflichtet, bei Abholung und Rückgabe den Zustand des Anhängers fotografisch zu dokumentieren und die Bilder per WhatsApp Textnachricht zu senden.
Vor der Abfahrt musst du zwingend die Kontrollschildnummer des Anhängers mit deiner Buchungsbestätigung abgleichen.
5. Mietdauer und Nutzung
Der Anhänger darf ausschliesslich gesetzeskonform und gemäss Anleitung verwendet werden.
Während der gesamten Mietdauer trägst du die Verantwortung für den betriebssicheren Zustand des Anhängers.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Anhänger:
- Schweiz: maximal 100 km/h
- Ausland: maximal 80 km/h
6. Nutzungsgebiet und Auslandfahrten
Unsere Anhänger dürfen grundsätzlich auch im Ausland verwendet werden. Es gelten dabei die Bestimmungen nach Ziffer 5 und 7, insbesondere die dort genannten Höchstgeschwindigkeiten und deine Pflicht, dich über die Vorschriften entlang deiner Reiseroute zu informieren.
Für einzelne Anhängertypen — im Buchungsvorgang ausdrücklich ausgewiesen — musst du vor Vertragsschluss angeben, in welche Länder du fahren willst. Nur für diese Anhänger gilt zusätzlich:
- Erlaubt sind ausschliesslich die von dir angegebenen und bestätigten Länder. Diese Angabe ist Bestandteil des Mietvertrags.
- Länder, die im Buchungsvorgang nicht zur Auswahl stehen, sind vom Nutzungsgebiet ausgenommen — auch dann, wenn die Fahrt lediglich der Durchreise dient.
- Soll das Nutzungsgebiet nach der Buchung erweitert werden, ist dies vor Fahrtantritt mit uns zu vereinbaren. Eine nachträgliche Freigabe für eine bereits erfolgte Fahrt ist nicht möglich.
Eine Fahrt ausserhalb eines nach diesem Absatz vereinbarten Nutzungsgebiets gilt als vertragswidrige Verwendung. Der Versicherungsschutz kann in diesem Fall ganz oder teilweise entfallen; du haftest dann für Schäden, Verlust und Folgekosten in vollem Umfang. Wir können den Mietvertrag ausserdem fristlos beenden und die sofortige Rückgabe verlangen.
7. Bereifung und gesetzliche Vorschriften
Alle Anhänger sind ausschliesslich mit Sommerreifen ausgerüstet.
Du bist selbst dafür verantwortlich, dich vor und während der Reise über sämtliche gesetzlichen Vorschriften entlang deiner gesamten Reiseroute zu informieren. Dies betrifft insbesondere:
- Winterreifenpflichten
- Schneekettenpflichten
- Witterungsbedingte Fahrvorschriften
- Regionale oder saisonale Sonderregelungen
Bei Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften haftest ausschliesslich du als Mieter. Die Vermieterin übernimmt keinerlei Haftung oder Kosten aus daraus entstehenden Bussen, Schäden oder Folgeschäden.
8. Stornierung
Bei Stornierungen gelten folgende Bedingungen:
- Mehr als 5 Tage vor Mietbeginn: volle Rückerstattung
- 5 oder weniger Tage vor Mietbeginn: 50% der Mietkosten werden verrechnet
9. Kaution und Depot
Für unsere Standardanhänger wird keine Kaution erhoben.
Für einzelne Anhängertypen — im Angebot ausdrücklich ausgewiesen — wird ein Depot erhoben. Die Höhe steht vor Vertragsschluss beim Preis. Das Depot wird zusammen mit dem Mietzins bei der Buchung belastet.
Nach der Rückgabe prüfen wir den Anhänger und teilen Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, umgehend mit (Art. 267a OR). Ohne Beanstandung erstatten wir das Depot spätestens 72 Stunden nach der Rückgabeprüfung vollständig auf das verwendete Zahlungsmittel; je nach Zahlungsmittel und Bank kann die Gutschrift einige Werktage in Anspruch nehmen.
Die fotografische Dokumentation des Anhängers bei Abholung und Rückgabe — einschliesslich der im Prüfvorgang bezeichneten Bauteile — ist Teil des Rückgabeprozesses. Ohne vollständige Rückgabedokumentation kann die schadenfreie Rückgabe nicht festgestellt werden; die Frist für die Erstattung beginnt in diesem Fall erst zu laufen, wenn der Zustand des Anhängers anderweitig geklärt ist.
Wird ein Teil des Depots einbehalten, erhält der Mieter eine bezifferte Aufstellung; der übrige Teil wird im selben Vorgang erstattet. Übersteigt der Schaden das Depot, wird der Mehrbetrag separat in Rechnung gestellt.
Das Depot wird für die Dauer der Hinterlegung nicht verzinst. Art. 257e OR, der für Mietzinskautionen ein zinstragendes Konto vorschreibt, gilt ausschliesslich für die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen und findet auf die Miete beweglicher Sachen keine Anwendung.
10. Zubehör, Schloss und Fahrzeugausweis
Adapter für elektrische Anschlüsse sind Sache des Mieters und werden nicht mitgeliefert. Motorradanhänger verfügen über einen 13-poligen Stecker.
Bei Anhängern mit Zahlenschloss siehst du den Code auf deiner Buchungsseite, sobald dein Führerschein geprüft ist und du die geforderten Abholfotos hochgeladen hast. Danach kannst du ihn auch jederzeit im WhatsApp-Chat anfordern (Wort PIN).
Der Fahrzeugausweis befindet sich im Original in einem Dokumentenrohr am Anhänger und darf ausschliesslich bei einer behördlichen Kontrolle geöffnet werden.
11. Haftung des Mieters
Du bist verpflichtet, den Anhänger sorgfältig zu behandeln und sauber zurückzugeben.
Der Anhänger ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Übermässige Verschmutzung kann dir als Reinigungsaufwand zusätzlich verrechnet werden.
Nicht gemeldete Schäden, Verschmutzungen oder Defekte werden dir vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Du haftest vollständig für:
- Bussen und Verkehrsverstösse
- Verstösse gegen Bereifungs- oder Ausrüstungsvorschriften
- Diebstahl des Anhängers oder von Zubehör
- Schäden am Anhänger oder an Dritten
Falsch parkierte oder unsachgemäss abgestellte Anhänger können mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 50 belastet werden.
Kosten für verlorenes oder beschädigtes Material:
- Rampenschlüssel: CHF 40
- Fahrzeugausweis: CHF 200
- Auffahrrampe: CHF 300
12. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet ausschliesslich dann, wenn sich der Mieter mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn mit den vollständigen Führerscheinfotos gemeldet hat und trotzdem keine Abholung möglich ist.
Meldet sich der Mieter verspätet oder erst vor Ort beim Anhänger, trägt er das volle Risiko. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Schadenersatz oder Support.
Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.
Ein Regress auf die Vermieterin ist ausgeschlossen.
13. Sicherheitsvorschriften
Vor jeder Fahrt bist du verpflichtet:
- Das Bugrad hochzuziehen und zu sichern
- Stützfüsse vollständig hochzuziehen
- Die Beleuchtung zu prüfen
- Das Sicherungsseil korrekt einzuhängen
14. Ortungssystem
Einzelne Anhänger sind mit einem Ortungsgerät ausgestattet. Welche das sind, steht in der Beschreibung des jeweiligen Anhängermodells.
Das Gerät zeichnet während der gesamten Mietdauer laufend auf: den Standort des Anhängers, den Zeitpunkt jeder Meldung, Geschwindigkeit und Fahrtrichtung sowie den technischen Zustand des Geräts. Es erfasst weder Ton noch Bild und nichts im Innern des Zugfahrzeugs.
Wir können diese Aufzeichnungen jederzeit einsehen, auch während der Miete. Wir verwenden sie für:
- den Schutz vor Diebstahl und das Auffinden eines entwendeten Anhängers
- das Auffinden bei ausgebliebener oder verspäteter Rückgabe
- die Einhaltung des Nutzungsgebiets, soweit nach Ziffer 6 eines vereinbart wurde
- die Klärung von Schäden, Unfällen und Ansprüchen Dritter
- die Überwachung des Betriebszustands des Geräts
Die Daten werden auf einem Server in der Schweiz bearbeitet. Der Verlauf der Positionen wird nach 30 Tagen gelöscht. Länger aufbewahrt werden Aufzeichnungen, die einem Alarm, einem Schaden- oder einem Rechtsfall zugeordnet sind — bis dieser erledigt ist.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt an Strafverfolgungsbehörden und an unsere Versicherung, wenn Diebstahl, Unterschlagung, ein Schaden oder ein Anspruch Dritter das erfordert.
Das Ortungsgerät darf weder entfernt noch abgedeckt, ausgeschaltet oder in seiner Funktion beeinträchtigt werden.
Deine Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung richten sich nach der Datenschutzerklärung.
15. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäss Datenschutzerklärung auf www.anhaenger-miete.ch.
16. Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist Schwyz, Schweiz. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
17. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Massgebend ist stets die aktuell publizierte Version.
Stand: September 2026